Banken haben nichts dazu gelernt
Die Banken hätten den "Stresstest" aus Verbrauchersicht nicht bestanden. Im Ergebnis erhielten sechs von 21 getesteten Kreditinstituten die Note "mangelhaft", als beste Note verteilten die Tester von Finanztest eine 3,1.
In der Folge titelt die Stiftung Warentest "Die Blamage geht weiter" und stellt der Qualität der Anlageberatung in Banken ein "jämmerliches" Zeugnis aus. Die Hauptkritikpunkte: Nach wie vor erkundigen sich viele Berater nicht nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden und missachten damit elementare Grundregeln der Beratung. Auch ihrer Pflicht zur Aushändigung eines Beratungsprotokolls sind die Berater nicht nachgekommen. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde die Pflicht zur Aushändigung eines Protokolls missachtet.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben und effektiven Kontrollen
Der vzbv sieht sich in dem aktuellen Text in seinem Ruf nach dem Gesetzgeber bestätigt. "Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern", fasst Gerd Billen die zentralen Forderungen zusammen. Die Geschäftsmodelle hätten sich überlebt, es müsse endlich ehrlich, transparent und bedarfsgerecht zugehen. Nach diesem Test entpuppten sich die öffentlichen Bekundungen der Banken, ihre Prozesse verbessert und sich dem Ziel einer langfristigen Kundenbindung verschrieben zu haben, als leere Worthülsen.
Protokollierung Fehlanzeige
"Wir benötigen endlich klare Vorgaben für den Beratungsprozess und eine den tatsächlichen Verlauf des Beratungsgespräches wiederspiegelnde Beratungsdokumentation", so Billen. Auch die Beobachtungen der Verbraucherzentralen und die Ergebnisse einer Untersuchung der Finanzaufsicht (BaFin) zeigen, dass die inhaltlichen Anforderungen und Ziele bei der Protokollierung verfehlt wurden. Nach Erkenntnis der BaFin enthalten mehr als zwei Drittel der geprüften Beratungsprotokolle nicht die notwendigen Angaben der Verbraucher.
Zur Verbesserung des Anlegerschutzes muss die Regierung folgende Maßnahmen ergreifen:
- Standardisierung der Beratungsprotokolle und des Beratungsprozesses, verbunden mit einer engmaschigen Kontrolle von Beratungen/Vermittlungen
- Einheitliche Regulierung und Kontrolle für alle Anlagevermittler unter dem Dach einer Finanzaufsicht
- Gesetzliche Regelung der Honorarberatung
- Eine Umkehr der Beweislast zugunsten des Verbrauchers
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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