Bundesregierung beschließt wichtige Ergänzungen zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) hat durch Einrichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds wesentlich zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes beigetragen.
Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aber auch gezeigt, dass der Fonds eine Grundlage für eine flexiblere Handhabung der vorhandenen Stabilisierungsinstrumente braucht. Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf vor allem Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesellschaftsrecht vor, damit die Stabilisierungsmaßnahmen zukünftig schneller greifen können. Diese Änderungen gelten nur für Unternehmen, die die Leistungen des Stabilisierungsfonds in Anspruch nehmen wollen.
Darüberhinaus ist jedoch deutlich geworden, dass es Fälle gibt, in denen sich Stabilisierungsmaßnahmen auf zivilrechtlichem Wege nicht mit der notwendigen Transaktionssicherheit umsetzen lassen.
Um das öffentliches Gut "Finanzmarktstabilität" zu sichern, schafft der Gesetzentwurf daher eine Möglichkeit, als "Ultima ratio" Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Die Enteignung ist indes nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht zur Verfügung stehen.
Auch Staaten wie Großbritannien oder Schweden in den 1990er Jahren haben die Erfahrung gemacht, dass es in Einzelfällen erforderlich sein kann, ein Unternehmen des Finanzsektors zeitweise zu verstaatlichen, um die notwendige Stabilität der Finanzmärkte zu sichern.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009.
Quelle: Pressemeldung Pixelpark AG Agentur Köln
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