CosmosDirekt empfiehlt: Abschluss von Riester-Verträgen erst in 2002
"Mit gutem Grund", so Vorstandschef Dietmar Meister. "Unseres Erachtens hat der Kunde keinen Vorteil, wenn er finanzielle Mittel in einer Anlageform bindet, die derzeit noch nicht staatlich gefördert wird, denn die sog. "Riester-Förderung" über Zulagen und Sonderausgabenabzug wird erst ab 2002 gewährt. Zudem hat noch keines der heute verkauften Riester-Produkte die erforderliche Zertifizierung - auch sie gibt es erst ab 2002. Wir sehen für den Verbraucher in punkto Riester daher jetzt noch keinen Zugzwang."
Dringenden Handlungsbedarf sieht CosmosDirekt dagegen auf der Ebene der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Bereits zum Januar diesen Jahres wurden die gesetzlichen Leistungen drastisch reduziert. Kräftige Kürzungen gab es zudem auch beim gesetzlichen Hinterbliebenenschutz. Private Vorsorge ist damit unumgänglich.
Privates Engagement ist vor allem auch bei der schon seit Jahren bestehenden 30 %igen Versorgungslücke zwischen aktivem Netto-Einkommen und Altersrente gefragt, die unabhängig von der "Riester-Rente" auch weiterhin bestehen bleibt und in Zukunft eher noch größer werden wird.
"Genau hier liegt auch das eigentliche, leider immer noch verkannte Problem der Altersvorsorge - hier muss jeder Einzelne unabhängig von der "Riester-Reform" mit seiner privaten Altersvorsorge beginnen", so Meister mit Nachdruck. "Mit der neuen "Riester-Rente" kann er dagegen lediglich die zusätzlichen Versorgungseinbußen aufgrund der Rentenreform von weiteren 3 % ausgleichen."
CosmosDirekt schlägt als Lösung des Altersvorsorgeproblems vor, beide Förderwege individuell zu kombinieren. Zur Schließung der großen Versorgungslücke bietet sich die bisherige steuerliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen über die steuerfreie Kapitalabfindung nach Ablauf von mindestens 12 Jahren und den eingeschränkten Sonderausgabenabzug geradezu an. Zumal dieser Förderweg parallel zur "Riester-Förderung" besteht.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der bisherigen steuerlichen Förderung ist neben der kurzen Bindungsdauer ihre Flexibilität, denn der Verbraucher bleibt im Gegensatz zu den staatlich geförderten "Riester-Verträgen" in seiner Wahl zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rentenzahlung frei. Das ist vor allem dann wichtig, wenn beispielsweise zum Einstieg in betreutes Wohnen ein höherer Kapitalbetrag benötigt wird.
Erst in einem zweiten Schritt, ab 01.01.2002, wenn auch die staatlichen Zulagen fließen, sollte diese Vorsorge durch einen "Riester-Vertrag" ergänzt - keinesfalls aber ersetzt werden. "Denn nur wer alle staatlichen Förderungen voll ausschöpft, kann seine Altersvorsorge auf eine solide Basis stellen und seine Versorgungslücken optimal schließen", betont Meister nochmals.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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