DZ Bank gerät zunehmend unter Druck

29.05.2007 | Bremen
Hahn Rechtsanwälte erheben wegen DG-Fonds massive Vorwürfe

Mindestens zwölf der von der DG Anlage Gesellschaft mbH initiierten Fonds sind mittlerweile so gut wie pleite (DG-Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34 bis 37, 39, 41). Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp), die bereits über 250 geschädigte Anleger vertreten, erheben gegenüber der DZ Bank AG und der DG Anlage Gesellschaft mbH schwere Vorwürfe. Nach Prüfung von hrp sind die Fondsgesellschaften und damit die Anleger auf verschiedenen Ebenen systematisch abkassiert worden. Betroffen sind mindestens 22.000 Anleger mit Verlusten von mehr als 500 Mio. €.

Nach Hahn Rechtsanwälte vorliegenden Informationen, ist die wirtschaftliche Misere der Fonds hausgemacht und keineswegs auf - wie von der DG-Gruppe gerne ins Feld geführt wird - eine negative Entwicklung des Mietmarktes zurückzuführen. "Wir beschäftigen uns bereits seit 2006 intensiv mit den DG-Fonds und uns liegen sehr weitreichende Hintergrundinformationen vor", so Anlegeranwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. "Anhand der uns vorliegenden Unterlagen können wir detailliert nachweisen, in welcher Höhe Provisionen (sog. kick-backs) an die Volks- und Raiffeisenbanken gezahlt worden sind."

Weiterhin liegen hrp brisante Informationen zu den Verflechtungen zwischen der DZ Bank bzw. deren Töchtern und einzelnen Grundstücksverkäufern vor. Beim DG-Fonds Nr. 35 mit Objekten in Frankfurt und Berlin ist das Frankfurter Objekt von einer 100%igen Tochter der DG Immobilien Management Gesellschaft mbH, der A.C. Spanner GmbH, verkauft worden. "Dies hat zu einer deutlichen Übervorteilung der Fondsgesellschaft und damit ihrer Gesellschafter geführt", so Dr. Brockmann, die den Nachweis durch ein eingeholtes Sachverständigengutachten von Dipl.-Volkswirt Werner Ehrath erbringen kann.

Zumindest bei sämtlichen notleidenden DG-Fonds - so die Analyse von hrp - sind deren Gesellschafter gezielt getäuscht worden und haben einen erheblichen Vermögensschaden erlitten. "Die Chancen stehen nach Ansicht von hrp daher sehr gut", so Brockmann weiter, "dass die Fondszeichner einen Großteil Ihrer Einlage zurückerhalten. Wir werden sowohl die DZ Bank AG wie auch die vermittelnden Raiffeisen- und Volksbanken bzw. die Südwestbank, die im süddeutschen Raum im Vertrieb sehr aktiv war, mit Schadensersatzansprüchen unserer Mandanten konfrontieren. Für einen von uns vertretenen Anleger des DG-Fonds Nr. 35 steht die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt a.M. Ende Juli 2007 an."

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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