Das Ombudsmannverfahren in Zeiten der Finanzkrise - Unabhängiger Schlichter hilft bei Streit mit der Bank

14.09.2009 | Berlin
Für Politik und Wirtschaft war die Finanzmarktkrise das bestimmende Ereignis im Jahr 2008. Der Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers und die Folgen haben große Verunsicherung ausgelöst und das Vertrauen in die Anlageberatung beeinträchtigt. Die Krise ist nicht ohne Auswirkungen auf das Ombudsmannverfahren der privaten Banken geblieben: Gegenüber dem Vorjahr hat es einen spürbaren Anstieg der Eingaben um rund 30 % gegeben.

Trotz der erheblichen Mehrarbeit haben die fünf Ombudsleute den Bankkunden im vergangenen Jahr wieder bei Streitigkeiten mit ihrer Bank unentgeltlich und unbürokratisch geholfen. Der aktuelle Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2008 zeigt: Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich bewährt und wird von Bankkunden weiter genutzt.

Rund die Hälfte der Fälle wurde im Jahr 2008 zugunsten der Kunden gelöst. Dabei gingen Beschwerden zu sämtlichen Bereichen des Bankgeschäfts ein. Der Schwerpunkt der Streitigkeiten lag im vergangenen Jahr vor allem im Bereich des Wertpapiergeschäfts (38,6 % aller Beschwerden). Auch die Lehman-Zertifikate waren Inhalt der Beschwerden. Diese Fälle liegen den Ombudsleuten aber erst in diesem Jahr zur Entscheidung vor.

An zweiter Stelle kam der Zahlungsverkehr mit 25,9 % gefolgt vom Kreditgeschäft mit 20,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr waren Beschwerden, die die Einrichtung oder Fortführung eines Girokontos auf Guthabenbasis ("Girokonto für jedermann") forderten, weiterhin rückläufig.

Bereits seit 1992 unterstützen die mittlerweile fünf unabhängigen Ombudsleute die Bankkunden dabei, Differenzen aus dem Weg zu räumen. Im Laufe dieser Zeit haben die Kunden diese außergerichtliche Form der Streitschlichtung rege genutzt.

Neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren finden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht für 2008 auch repräsentativ ausgewählte Schlichtungssprüche der Ombudsleute zu den einzelnen Sachgebieten.

Um die Schlichter einzuschalten, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und notwendige Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten. Wichtig: Rechtsauskünfte - sowohl telefonisch als auch schriftlich - sowie Handlungsempfehlungen darf die Kundenbeschwerdestelle nicht geben.

Quelle: Pressemeldung Bundesverband deutscher Banken

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