Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten einigen sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen

23.12.2008 | Berlin
In den Verhandlungen vom 22. und 23. Dezember 2008 einigten sich die Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Dazu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

In den Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen ist es insbesondere gelungen, den zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an den neuen OECD-Standard anzupassen und einen weit reichenden Informationsaustausch zu vereinbaren. Dies bedeutet einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der OECD-Grundsätze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb.

Weiterhin verdient hervorgehoben zu werden, dass es - wie bisher - keine Steuerprivilegien für Staatsfonds geben wird. Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Sonderklausel gegen einen Abkommenmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren wird eine Quellensteuer eingeführt.

Deutschland wird zukünftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen keine Steuern erhoben werden. Die Bundesregierung hatte sich im Parlament verpflichtet, diese Tatsache besonders zu berücksichtigen. Die Besteuerung im Bereich der Förderung von Bodenschätzen wird dem Belegenheitsstaat zugewiesen.

Das Verhandlungsergebnis stellt damit insgesamt einen ausgewogenen Kompromiss dar zwischen der Pflicht der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag, ein substantiell neues Abkommen zu verhandeln, und den besonderen bilateralen Beziehungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, mit denen eine strategische Partnerschaft besteht.

Beiden Seiten haben vereinbart, das Abkommen zügig zu unterzeichnen. Der Text des Abkommens wird sofort nach Unterzeichnung bekannt gegeben werden.

Das Abkommen muss über ein Zustimmungsgesetz noch durch Bundestag und Bundesrat gebilligt werden. Es ist beabsichtigt, den Anwendbarkeitszeitpunkt des Abkommens auf den 1. Januar 2009 festzulegen.

Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Finanzen

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