Kleine Beiträge, große Wirkung
Arbeitnehmer, die privates Vermögen bilden wollen, können mit zweifacher Unterstützung rechnen. Und zwar von ihrem Arbeitgeber und vom Staat. Die meisten Arbeitnehmer erhalten mit ihrem Gehalt vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Wer jährlich bis zu 408 Euro (800 DM) dieser vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds investiert und die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet, wird mit einer 20-prozentigen Sparzulage vom Staat gefördert. In den neuen Bundesländern sind es bis 2004 sogar 25 Prozent. Diese Chancen bieten seit Anfang Juli nun auch die Aktienfonds der LVM Fonds-Familie.
Zur Auswahl stehen die beiden Aktienfonds Europa-Aktien und Inter-Aktien. Im günstigsten Fall übernimmt der Arbeitgeber den vollen Beitrag und der Arbeitnehmer kann die staatliche Förderung ohne eigene Investition komplett ausschöpfen. Die Sparzulage für Aktienanlagen gibt's jedoch auch, wenn der Arbeitgeber gar keine VL oder nicht in voller Höhe zahlt. Der Arbeitnehmer kann den entsprechenden Betrag nämlich auch aus eigener Tasche zahlen und durch den Arbeitgeber überweisen lassen.
Sieben Jahre sollte das Kapital mindestens angespart werden. Dies schreibt auch der Gesetzgeber vor. Doch bei längeren Laufzeiten summiert sich das angesparte Kapital mit der staatlichen Sparzulage auf einen beachtlichen Betrag. Denn der Sieben-Jahres-Vertrag kann beliebig oft erneuert werden. Aus 34 Euro (67 DM) monatlich würden nach 31 Jahren selbst ohne staatlichen Zuschuss bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von sieben Prozent insgesamt über 40661 Euro (80.000 DM). Und das bei einer Einzahlung von nur 12.240 Euro (24.120 DM).
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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