Kurze Laufzeit - gute Rendite

22.04.2010 | Wiesbaden
ABO Wind bietet eine weitere Möglichkeit, Geld ökologisch sinnvoll und zugleich rentabel anzulegen. Das neue Biogas-Genussrecht des international renommierten Entwicklers für erneuerbare Energieprojekte ist mit 6,5 Prozent jährlich verzinst und bereits in zwei Jahren und acht Monaten kündbar.

Neben den festen Zinsen, für die die ABO Wind AG haftet, erwartet Anleger eine zusätzliche variable Gewinnbeteiligung in Höhe von voraussichtlich 0,3 Prozent jährlich. Die Zeichnung ist für Kunden mit keinen Kosten verbunden. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 2.500 Euro - höhere Zeichnungen müssen durch 500 Euro teilbar sein. Die Genussrechtsemission hat ein Volumen von 3 Millionen Euro.

Emittentin der Genussrechte ist die neu gegründete ABO Wind Biogas-Mezzanine GmbH & Co. KG, die das Kapital an unternehmenseigene Projektgesellschaften verleiht, die damit Biogasanlagen vorfinanzieren. Die Biomasse-Abteilung der ABO Wind wird zum einen verstärkt neue Anlagen planen und errichten. Zum anderen sehen die Mitarbeiter gute Geschäftsaussichten im Repowering bestehender Anlagen. Das Unternehmen hat bereits erste sehr gute Erfahrungen damit gemacht, Biogasanlagen mit technischen und wirtschaftlichen Problemen aufzukaufen und umzurüsten. In einem ersten Projekt, das in der Nähe von Magdeburg umgesetzt worden ist, erzielte ABO Wind damit eine hohe Wertsteigerung der Anlage, die nun deutlich mehr Strom und Wärme erzeugt und damit zugleich einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Im November 2009 hat ABO Wind zuletzt ein Genussrecht aufgelegt, um Windparks vorzufinanzieren. Wegen der großen Nachfrage war diese Emission im Februar von 5 auf 7,5 Millionen Euro aufgestockt worden. Da auch diese Summe bereits weitgehend gezeichnet ist und ABO Wind angesichts der großen Projektpipeline (aktuell befinden sich Windparks mit einer Leistung von 1.300 Megawatt in Planung) Verwendung für weitere investive Mittel hat, ist eine neuerliche Aufstockung auf zehn Millionen Euro in Vorbereitung.

Während das Windkraft-Genussrecht erstmals zum 31. Dezember 2014 kündbar ist und mit 8 Prozent fest verzinst wird, können Anleger beim Biogas-Genussrecht bereits zwei Jahre früher wieder über ihr Geld verfügen. Zinsen und Gewinnbeteiligung werden jeweils jährlich ausgeschüttet. Sofern die Genussrechte nicht gekündigt werden, verlängern sie sich nach der Mindestlaufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.

ABO Wind entwickelt seit 14 Jahren mit großem Erfolg erneuerbare Energieprojekte und ist derzeit in sieben europäischen Ländern sowie in Argentinien aktiv. Auch als Emittent von Vermögensanlagen genießt ABO Wind einen guten Ruf und verfügt über viel Erfahrung. In früheren Jahren hat das Unternehmen mit Hauptsitz in Wiesbaden zahlreiche geschlossene Fonds (Bürgerwindparks) aufgelegt. Seit sechs Jahren bietet ABO Wind Genussrechte an. Zinsen, Gewinnbeteiligungen und Kapitalrückzahlungen sind an die Zeichner der Genussrechte stets planmäßig ausgezahlt worden.

Der von der BaFin geprüfte Verkaufsprospekt zum neuen Biogas-Genussrecht steht auf der Internetseite www.abo-wind.de zum Herunterladen zur Verfügung. Dort findet sich auch ein Zeichnungsschein. Auf Anforderung verschickt ABO Wind kostenlos ein gedrucktes Exemplar des Verkaufsprospekts sowie die Zeichnungsunterlagen.

Quelle: Pressemeldung ABO Wind AG

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