Medico-Fonds Nr. 30 in Schieflage - außerordentliche Gesellschafterversammlung
Die Fondsverwaltung hatte die Gesellschafterversammlung seit 2001 nicht mehr als Präsenzveranstaltung, sondern nur im schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten.
Weil mehr als 10 % der Gesellschafter mit einem Stimmanteil von über 7,5 Mio. EUR dies gefordert hatten, musste die Fondsverwaltung nunmehr eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen. Der Medico-Fonds Nr. 30 befindet sich seit längerem in wirtschaftlicher Schieflage. Das Fondskonzept war von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig, weil das Fondsobjekt zu einem zu hohen Preis erstellt worden ist und die "weichen Kosten" mit 33 % sogar branchenunüblich hoch sind. Die prognostizierten Mieten und Mietsteigerungen waren nicht zu realisieren. Zudem ist die Mietgarantie der Gebau AG zum 31.12.2004 ausgelaufen, dies bedeutet allein Mindereinnahmen von 4,5 Mio. EUR pro Jahr. Ausschüttungen sind seit 2003 nicht mehr vorgenommen worden. Zahlreiche Fondsgesellschafter haben bereits ihren Austritt aus der Gesellschaft erklärt. Das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter soll zum 31.12.2006 gerade noch 5,27 % betragen. Auf der Gesellschafterversammlung wollen die betroffenen Gesellschafter über eine mögliche Sanierung des Fonds beraten. Es ist an einen Objektverkauf und einen teilweisen Kapitalverzicht der finanzierenden Bank hinsichtlich des Hypothekendarlehens zu denken.
"Sollte eine Sanierung des Medico Fonds Nr. 30 nicht gelingen, müssten deren Gesellschafter verstärkt an eine Inanspruchnahme der zivilrechtlich Haftenden nachdenken", so Anlegeranwalt Peter Hahn von hrp. Die Anlegerschutzkanzlei hrp hat für ihre Mandanten ein Sachverständigengutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Prospekt der Gebau AG eklatante Fehler aufweist und das Fondskonzept von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig war. "Hierfür hat die Gebau AG einzustehen", so Hahn weiter, "sie hat sich den Fondsgesellschaftern gegenüber aus Prospekthaftung im weiteren Sinne schadensersatzpflichtig gemacht. Auch die Bonnfinanz AG und die Deutsche Ärzte- und Apothekerbank eG, die die Fondsbeteiligungen vermittelt haben, haften bei fehlerhafter Anlageberatung; ein erstes positives Urteil des Landgerichts Düsseldorf liegt bereits vor."
Widerruf
Wir hatten zunächst an dieser Stelle berichtet, die Gebau Fonds GmbH habe die Gesellschafterversammlungen des Medico Fonds Nr. 30 Bürocenter Magdeburg KG bisher nicht als Präsenzveranstaltungen, sondern nur im schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten. Die Gebau Fonds GmbH hat uns mitgeteilt, dass dies nicht zutrifft. Vor diesem Hintergrund sind wir gerne bereit, diese Behauptung als unwahr zu widerrufen.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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