Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Das ändert sich für Bürger, Arbeitgeber und Träger
Die wichtigsten Informationen für Bürger:
Aus dem Vermittlungsbudget werden individuelle Hilfen zum (Wieder)einstieg in den Job gewährt. Darunter fallen zum Beispiel bekannte Leistungen wie Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten oder Ausgaben für die Beschaffung von Arbeitsbekleidung. Neu ist, dass bestimmte Nachweise (Gesundheitspass o.ä.) unbürokratischer finanziert werden können. Die Vermittlungsfachkräfte können mit den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget individuell zugeschnittene und schnelle Unterstützung geben und damit schneller helfen.
Neu ist der Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Die Agenturen für Arbeit werden dies bei Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer beruflichen Weiterbildung kombinieren.
Die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber:
Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber, analog zu den bisherigen betrieblichen Trainingsmaßnahmen, bleiben erhalten, auch wenn sich Name und Rechtsgrundlage ändern. Sie sind nunmehr auf maximal vier Wochen begrenzt.
Wenig genutzte und bürokratische Förderinstrumente wie der Einstellungszuschuss bei Neugründungen, der Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) und die Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer entfallen. Ebenso werden Zuschüsse zu den Ausbildungsvergütungen, wenn Auszubildende während der Arbeitszeit an Unterstützungen (z.B. ausbildungsbegleitende Hilfen) teilnehmen, nicht mehr gewährt.
Die wichtigsten Informationen für Träger:
Der Rechtsanspruch für Erwachsene auf Nachholen des Hauptschulabschlusses wird durch die Agenturen für Arbeit immer in Kombination mit einer beruflichen Weiterbildung realisiert. Träger sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einrichten und zertifizieren lassen.Die neuen Maßnahmen zur "Aktivierung und Eingliederung" (§ 46 SGB III) werden in Kürze ausgeschrieben. Die Ausschreibungen sind im Internetangebot der BA unter www.arbeitsagentur.de abrufbar.Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Änderungen werden deshalb erst im Herbst 2009 bzw. im Herbst 2010 wirksam. Vergabeverfahren starten also erst später. Ausführliche Informationen zu den Änderungen erteilen die Agenturen für Arbeit.
Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit
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