Riestern für zusätzliche Rente

25.08.2010 | Köln
AXA erweitert Produktangebot um konventionelle Riester-Rente Ab sofort bietet AXA sicherheitsorientierten Kunden die Möglichkeit, auch eine klassische Riester-Rente abzuschließen. Hiermit erweitert AXA ihre Riester-Produktpalette in der zweiten, staatlich geförderten Altersvorsorgeschicht um ein Angebot für diejenigen Kunden, die konventionelle, auf dem klassischen deutschen Deckungsstock gründende Produkte wünschen.

All die Kunden, die für Fonds nicht zu begeistern sind, können jetzt mit der Klassik-RiesterRente von AXA staatliche Zulagen und Steuervorteile für ihre Altersvorsorge nutzen.

Die Sparbeiträge investiert das Kapitalanlagemanagement von AXA überwiegend in klas-sische Anlagen. Schon bei Vertragsabschluss weist AXA - in Euro - eine garantierte Rente aus. Dieser Garantie liegt eine Guthaben-Verzinsung von 2,25 Prozent zugrunde. Zusätzliche Chancen ergeben sich durch mögliche Überschussbeteiligungen, die verzinslich angesammelt werden.

Flexible Beitragszahlung Der Mindesteigenbeitrag liegt bei fünf Euro im Monat. Bis zum vollendeten 65. Lebensjahr kann der Kunde seinen Beitrag erhöhen. Ebenso sind Zuzahlungen möglich bis maximal 2.000 Euro pro Jahr. Auch besteht die Möglichkeit, bei finanziellen Engpässen die Zahlungen zu reduzieren. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Förder-Mindestbeitrag nicht unterschritten wird, andernfalls werden die Zulagen auch entsprechend gekürzt.

Flexible Auszahlungen Ab dem 61. Lebensjahr kann der Kunde seine Klassik-Riester-Rente in Anspruch nehmen. Erhält er vorher bereits Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, kann er auch die Riester-Rente schon früher beziehen. Auf Wunsch kann die Laufzeit der Klassik-RiesterRente auch verlängert werden. Dies ist maximal bis zum 85. Lebensjahr möglich. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kann sich der Kunde zudem bei Rentenbeginn einmalig auszahlen lassen.

Zusätzlicher Schutz Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, zahlt AXA das bis dahin gebildete Guthaben an die Hinterbliebenen aus. Wird dieses Guthaben verrentet, müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden. Alternativ kann das Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Auch dies ist Zulagenunschädlich. Stirbt der Versicherte nach Beginn der Rentenzeit, wird die Todesfallleistung als Rente an die Hinterbliebenen gezahlt.

Gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit kann sich der Kunde zudem über eine entsprechende Zusatzversicherung zu besonders günstigen Konditionen absichern.

Attraktive Förderung durch den Staat Die Zulagen- oder Riester-Rente ist eine besonders günstige Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge - dank staatlicher Unterstützung. Gefördert wird dieses Vorsorgemodell mit einer Grund- und Kinderzulage sowie mit Steuervergünstigungen. Jeder Riester-Sparer erhält pro Jahr eine Grundzulage von 154 Euro, für jedes Kind gibt es eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Sie können per Dauerzulagenantrag einmalig bei Vertragsbeginn beantragt werden. Um die vollen Zuschüsse zu beziehen, muss der Versicherte selbst mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro. Die Förderung erhalten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Beamte und deren Ehepartner.

Eigenbeiträge und staatliche Zulagen können zudem bis zum maximalen Förderbeitrag steuerlich abgesetzt werden. Ist diese Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.

Die wichtigsten Vorteile der Klassik-RiesterRente im Überblick: - Wohn-Riester-fähig - Insolvenz- und Harz-IV-sicher im Rahmen der förderfähigen Beiträge während der Ansparphase - Günstiger Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar - Nutzung aller möglichen staatlichen Riester-Zulagen und Steuerersparnisse - Garantierte Guthaben-Verzinsung von 2,25 Prozent - Zusätzliche Chancen durch Überschussbeteiligung - Einmalige Zulagen-Beantragung - Bis zu 30 Prozent Einmalauszahlung bei Rentenbeginn möglich

Quelle: Pressemeldung AXA Konzern Aktiengesellschaft

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