Wenn Anleger aus Träumen gerissen werden

13.08.2009 | Leipzig
Produkte des Grauen Kapitalmarkts, durch Vertriebe oft in Form atypisch stiller Beteiligungen angeboten, sind für Verbraucher besonders riskant. Zum einen fehlt die nötige staatliche Aufsicht über Anbieter und Produkte, zum anderen ist während der Laufzeit kein Zugriff auf das eingesetzte Geld möglich, oder es ereignet sich sogar dessen Totalverlust.

Die flotten Sprüche der provisionsabhängigen Vertriebsmitarbeiter vom Aufbau einer Altersvorsorge mit Steuern sparen entpuppen sich nur allzu oft als unrealistisch. Derzeit machen unter anderen Beteiligungen des Hamburger Emissionshauses Rothmann negative Schlagzeilen und sorgen für Verunsicherung. Im Falle der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG, die zu Rothmann gehört, droht nun sogar die Insolvenz. Verlust der Geldeinlage und Nachschusspflichten können dadurch auf Anleger zukommen. Erschrocken, ernüchtert und verärgert melden sich viele Rothmann-Anleger bei der Verbraucherzentrale Sachsen, um zu erfahren, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhalten sollte. "Die meisten Anleger sind sich des Risikos gar nicht bewusst, das sie mit dem Vertragsabschluss zu einer unternehmerischen Beteiligung eingegangen sind", stellt Jens Dietrich, Experte für Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Sachsen fest. In der Tat weisen Prospekte der Anbieter oft Mängel in den Darstellungen der Produkte und bei Zahlenangaben auf. Die gebotene umfassende Aufklärung zur Anlage in der Kundenberatung muss sehr oft als ebenso mangelhaft bezeichnet werden. Dabei wissen die Verkäufer dieser Anlagen häufig auch nicht viel mehr, als sie in den Verkaufsprospekten gelesen oder in Verkaufsschulungen gehört haben. "Besonders fragwürdig ist es, wenn Verbraucher zur Kündigung bestehender Altersvorsorgeprodukte überredet werden, um dafür als vermeintlich bessere Alternative künftig in eine solche Beteiligung einzuzahlen", kritisiert Dietrich.

Gesetze und Rechtsprechung sind zunehmend auf Seiten geprellter Anleger. Die Beratung zu unternehmerischen Beteiligungen ist umfangreichen Pflichten unterworfen, denen Anbieter und Berater nachkommen müssen. Ein Pflichtenverstoß, wie zum Beispiel unkorrekte Angaben zu Risiken oder Verschweigen von Vergütungen, kann zu Schadensersatz für den Anleger und zur Rückabwicklung des Vertrages führen. Eine umfassende Prüfung jedes Falles ist aber notwendig. Die Verbraucherzentrale Sachsen steht verunsicherten Anlegern hierbei gern zur Verfügung.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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