Wichtiger Baustein für Vertrauen in die Finanzmärkte gestärkt

18.02.2009 | Köln
Bundesregierung beschließt Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Das Gesetz soll spätestens am 30. Juni 2009 in Kraft treten und enthält im Wesentlichen Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Im Dezember 2008 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1998 geeinigt, um die Mindestdeckung für Einlagen bereits ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 € anzuheben und die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von 10 % abzuschaffen.

Ab dem 31. Dezember 2010 soll die Mindestdeckung auf 100.000 € angehoben und die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt werden. Durch die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden diese Richtlinienbestimmungen fristgerecht in das deutsche Recht umgesetzt.

Die Bundesregierung hat im Maßnahmenpaket vom 13. Oktober 2008 zudem angekündigt, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Einlagensicherung [Glossar] vorzulegen. Ziel ist, die Entschädigungseinrichtungen in Deutschland krisenfester zu machen. Denn zuverlässige und leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen sind ein notwendiger Baustein für das Vertrauen in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen - und ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.

Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Gesetzentwurf verbesserte Regelungen zur Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention. Um die Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls besser einzuschätzen, werden die Entschädigungseinrichtungen verpflichtet, bei den ihnen zugeordneten Instituten regelmäßig Prüfungen vorzunehmen. Die Intensität und die Häufigkeit der Prüfungen haben sich dabei an den Ausfallrisiken der Institute auszurichten.

Die Regelungen über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen werden zudem im Rahmen des geplanten Gesetzes neu gestaltet und konkretisiert. Insbesondere sollen die Beiträge und Zahlungen der zugeordneten Institute zukünftig stärker risikoorientiert ausgestaltet werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Zuordnung von Kapitalanlagegesellschaften zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu erweitern: Zukünftig ist für die Zuordnung lediglich die Erlaubnis zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung des Investmentgesetzes entscheidend - und nicht, ob die betreffende Dienstleistung auch tatsächlich erbracht wurde. Ziel diese Neuregelung ist mehr Rechtssicherheit und eine Gleichstellung von Kapitalanlagegesellschaften mit anderen Instituten.

Quelle: Pressemeldung Pixelpark AG Agentur Köln

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