Würzburger Euro-Gruppe: Mit der Bialek Immobilienhandel AG auf Anlegerfang
Der Vertrieb der Beteiligungen erfolgt über die AVB Allgemeine Anlagenvermittlungs- und Verwaltungsgesellschaft, Würzburg. Dabei werden vom Strukturvertrieb der AVB insbesondere Geringverdiener, Spätaussiedler und ausländische Mitbürger ins Visier genommen. Nach Recherchen von Anlegeranwalt Peter Hahn von Hahn, Reinermann & Partner (HRP) werden die Anlageinteressenten zumeist mit falschen Versprechungen und unseriösen Vermittlungsmethoden zum Beitritt als atypisch stille Gesellschafter veranlasst. So wurde ein türkischer Mitbürger aus Lohne aufgefordert, seine bestehenden Lebensversicherungen zu kündigen und stattdessen - wo auch sonst? - sein Geld bei der Bialek Immobilienhandel AG rentabel anzulegen. Die Vermittler sagten zu, dass die Investition "eine 100%ige Sache" sei. Natürlich wurde über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Fakten wie Risiken einer atypisch stillen Beteiligung nicht informiert. Die unternehmerischen Beteiligungen mit Totalverlustrisiko werden auch als ideale Altersvorsorge angepriesen.
HRP empfiehlt, die Ansprüche, sofern der Anleger den Eindruck hat, nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, anwaltlich prüfen zu lassen. Zu Hilfe kommt den Anlegern in diesem Zusammenhang die aktuelle Entscheidung des BGH vom 19.07.2004 - II ZR 354/02 -, in der der 2. Zivilsenat bestätigt hat, dass bei einer fehlerhaften Beratung beispielsweise im Hinblick auf bestehende Risiken die gezahlte Einlage zurückverlangt werden kann.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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