Der Gesetzesvorschlag sieht eine Kombination aus klassischen Garantien und einer optimierten Kapitalmarkstrategie vor, um die Vorteile beider Ansätze zu nutzen. Während ein Teil der Einzahlungen abgesichert bleibt und Mindestrenten garantiert, wird ein weiterer Anteil gezielt in Aktienfonds investiert. Diese Mischung soll Versicherten stabile Einnahmen garantieren und zugleich höhere Auszahlungen ermöglichen. Vereinfachte Produktregelungen, niedrige Verwaltungsgebühren und ein vereinfachter Prüfmechanismus sollen die Übersichtlichkeit erhöhen und die Kostenbelastung reduzieren. nachhaltig gerecht risikoarm gestalten
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Referentenentwurf kombiniert Sicherheit und Wachstumspotenziale zu attraktiver moderner Altersvorsorgevariante
Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zielt auf eine zukunftsorientierte Reform der Riester-Rente ab, indem er verständliche, chancenreiche Produktmodelle mit garantierten Mindestrenten vereint. GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen beschreibt dies als Option auf eine neue Zusatzrente, die einfache Tarifstrukturen, niedrige Verwaltungsaufwendungen und flexible Auszahlungsmodalitäten kombiniert. Dank teilweiser Kapitalmarktinvestition eröffnen sich höhere Ertragschancen ohne Verzicht auf Basisabsicherungen. Damit wird eine belastbare private Altersvorsorge mit nachhaltigem Wachstumspotenzial konzipiert, für geringe Kosten und attraktive staatliche Förderungen.
Künftige Riester-Produkte bieten befristete Rentenzahlungen zumindest bis 85 Lebensjahr
Der Reformvorschlag sieht vor, neben der klassischen lebenslangen Rentenzahlung eine befristete Variante einzuführen, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt wird. Damit können Versicherte besser auf wechselnde Lebenslagen reagieren und ihre Auszahlungsstrategie individuell anpassen. Zugleich eröffnet diese Maßnahme die Möglichkeit, einen Teil der eingezahlten Mittel chancenorientiert am Kapitalmarkt anzulegen, um Renditechancen zu nutzen. Insgesamt zielt die Neuerung auf mehr Flexibilität und zusätzliche Partizipation an Marktentwicklungen ab bei überschaubarem Risikoprofil gezielt.
100-Prozent-Garantie fällt weg: direkte Risikoteilung steigert Anlagepotenzial im Markt
Mit der Reform der Riester-Rente wird die hundertprozentige Beitragsgarantie partiell aufgehoben, sodass nur ein Basisanteil abgesichert bleibt. Der freiwerdende Betrag wird in chancenorientierte Anlageklassen wie Aktien, Immobilienfonds oder Branchen-ETFs umgeschichtet. Dadurch ergibt sich ein verbessertes Renditeprofil, was mittelfristig größere Rentenauszahlungen erwarten lässt. Die Neuausrichtung verbindet garantierte Mindestleistungen mit dem Potenzial kapitalmarktorientierter Wertentwicklung und soll einen Ausgleich zwischen Sicherungsinteresse und Ertragssteigerung schaffen.
GDV warnt: Ende der Riester-Förderung mit 85 gefährdet Versorgung
Der Versicherungsverband betont, dass die staatlich geförderten Rentenzahlungen mit dem 85. Lebensjahr aufhören könnten und so eine Lücke in der Altersversorgung entstehen würde. Studien zeigen, dass etwa die Hälfte der männlichen und zwei Drittel der weiblichen Versicherten im heutigen Rentenalter älter als 85 Jahre werden. Ohne fortlaufende Auszahlungen bis zum Lebensende droht vielen Rentnern ein finanzielles Defizit. Ein durchgehender Schutz bis zum Tod ist deshalb unverzichtbar zur Sicherung und Planung.
GDV warnt vor Altersversorgungslücken durch fehlende Garantie im Standarddepot
Der GDV beanstandet die Einführung eines Produktes ohne Mindestgarantien, weil damit die Basisabsicherung für private Renten massiv infrage gestellt wird. Versicherten sei laut Verband eine verlässliche Garantieleistung unerlässlich, um Marktrisiken abzufedern und Vertrauen in langfristige Vorsorgekonzepte zu gewinnen. Ein rein wachstumsorientiertes Angebot könne hingegen aufgrund fehlender Garantiepuffer bei Marktschwankungen abrupt zu Anspruchsisolation und Versorgungseinbußen im Alter führen. Der fehlende Mindestschutz erhöht laut GDV die Gefahr finanzieller Notlagen im Rentenalter erheblich.
Rentenreform ermöglicht befristete Rentenzahlungen bis 85 mit höheren Renditechancen
Der Entwurf definiert eine standardisierte Produktarchitektur, die klare Unterscheidung zwischen Basisgarantien und chancenorientierten Komponenten vorsieht. Einheitliche Dokumentationspflichten, transparente Kostenkennzeichnung und verbindliche Stresstests sollen Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit erhöhen. Die Regelungen zur befristeten Auszahlung bis 85 und zu lebenslangen Renten schaffen ein modulares Baukastensystem. Durch diese strukturierte Herangehensweise werden sowohl etablierte Versicherungsmodelle optimiert als auch neue Marktteilnehmer besser integriert, womit eine zukunftsorientierte Produktlandschaft entsteht. Der Ansatz fördert Innovationen und Wettbewerb, was Konsumenten Vorteile bietet.

