Anwaltsintervention als wirksamer Schutz bleibt Verbrauchern durch Versicherer vorenthalten

0

Auf der 96. JuMiKo haben BRAK und Landeskammern einen Änderungsantrag zum Rechtsdienstleistungsgesetz in Bayern scharf kritisiert. Sie warnen davor, dass Rechtsschutzversicherer als Wirtschaftsunternehmen nicht die beruflichen Pflichten erfüllen und dadurch unbeabsichtigt Interessenkonflikte schaffen. Verbraucherinnen und Verbraucher wären auf sich gestellt, wenn Versicherer Kostenübernahmen verweigern. Die Unabhängigkeit der Beratung und der Schutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen stehen damit auf dem Spiel. Zudem würde das Vertrauen in das Rechtssystem nachhaltig erschüttert werden.

Berufsrechtliche Qualität und Neutralität bei Änderung des RDG bedroht

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte in ihrer Pressemitteilung vom 6. November 2025 anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern scharfe Kritik am geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie sieht die Unabhängigkeit und Neutralität der anwaltlichen Beratung bedroht und warnt vor Interessenkonflikten mit Rechtsschutzversicherern. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine klare Ablehnung der Pläne auf Bundesebene, um Mandantinnen und Mandanten umfassenden und freien Rechtsschutz zu garantieren.

Versicherungskonflikte entstehen unvermeidlich durch systemische und strukturelle profitorientierte Rechtsdienstleistungserbringung

Rechtsschutzversicherer sind als gewinnorientierte Unternehmen strukturell darauf ausgerichtet, Kosten zu minimieren und Erträge zu maximieren. Dieses Zielkonfliktpotenzial widerspricht einer objektiven und mandantenorientierten Rechtsberatung. Würden sie selbst Rechtsdienstleistungen erbringen, wären Interessenkonflikte vorprogrammiert, da wirtschaftliche Erwägungen gewichtiger wären als Mandantenbelange. Verbraucher erfuhren diese Interessenkonflikte nicht, weil Versicherer nicht zur Offenlegung wirtschaftlicher Interessen verpflichtet sind. Ein unabhängiges Kontrollsystem für Kostenentscheidungen fehlt vollständig.

Verzicht auf unabhängige Rechtsberatung durch Versicherer gefährdet Verbraucherschutz massiv

Juristische Fachleute aus Kanzleien erleben, dass Rechtsschutzversicherer anfänglich gegebene Deckungszusagen zurückstellen oder ablehnen und Mandantinnen sowie Mandanten damit oft ohne rechtlichen Beistand lassen. Durch professionelle anwaltliche Intervention und gerichtliche Durchsetzung der vertraglichen Regelungen wird die ursprünglich zugesicherte Kostenübernahme letztlich erzwungen. Würden die Versicherungsunternehmen eigenständig Rechtsdienstleistungen erbringen, gäbe es keine wirksamen Kontrollinstanzen gegen willkürliche Leistungsverweigerungen, was zu massiven Nachteilen bei der Mandantenbetreuung führen würde insbesondere in risikoreichen Prozessen mit hohen Streitwerten.

Bayerns Gesetzesinitiative unterminiert berufsrecht und riskiert unabhängige neutrale Mandantensicherheit

Bayerns Vorschlag verkennt, dass ohne berufsrechtliche Bindungen eine qualitäts- und neutralitätsgesicherte Rechtsberatung nicht mehr möglich ist. Standesrecht und Haftungsbestimmungen verpflichten Anwältinnen und Anwälte zur Mandatsführung ohne jegliche Eigeninteressen und sichern so den Verbraucherschutz. Wird diese Grundlage beseitigt, entstehen Interessenkollisionen, die Verbraucher schutzlos Willkür und Kostenverweigerungen aussetzen. Berater, die nicht an das Berufsrecht gebunden sind, gefährden das Prinzip der freien und unabhängigen Rechtsberatung nachhaltig.

Wessels bezeichnet Trennung von Kostenprüfung und Beratung reine Augenwischerei

Für BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels stellt die geplante Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ein kalkuliertes Geschenk an Rechtsschutzversicherer dar, das auf dem Rücken der Mandantinnen und Mandanten ausgetragen wird. Er kritisiert, dass die vorgesehene Trennung von Deckungsprüfung und juristischer Leistungserbringung in der Praxis kaum greifen werde. Versicherer behielten ihre unternehmerischen Ziele bei und setzten Kostensenkungsideen weiter über den berechtigten Bedarf ihrer Versicherten.

Landesrechtsanwaltskammern und BRAK verhindern jegliche wirtschaftliche Einflussnahmen auf Beratung

Durch den entschlossenen Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern wird die professionelle Neutralität der Rechtsberatung sichergestellt und die Mandatsfreiheit gewahrt. Mandantinnen und Mandanten profitieren von transparenten Verfahren, nachvollziehbaren Entscheidungen und einem effektiven Schutz vor willkürlichen Kostenverweigerungen. Klare berufsrechtliche Regelungen garantieren gleichbleibend hohe Dienstleistungsqualität. Die beharrliche Verteidigung dieser Standards durch die Standesvertretungen stärkt langfristig das Vertrauen in den Anwaltsberuf und verhindert eine Ökonomisierung, die die Verbraucherinteressen gefährden würde.

Lassen Sie eine Antwort hier