Bezugsverhältnis: Definition und Formel

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Wer sich mit der Börse, Anleihen, Fonds und Optionen beschäftigt, stößt schon bald auf den Begriff des Bezugsverhältnisses. Damit wird die Anzahl der Aktienpapiere angegeben, die jemand besitzen muss, um junge Aktien kaufen zu können. Dabei wird das bisherige Grundkapital mit dem Erhöhungskapital ins Verhältnis gesetzt. Wichtig: Wenn Sie auf Jungaktien setzen wollen, müssen Sie über zusätzliche Bezugsrechte verfügen.

Was ist das Bezugsrecht?

Vereinfacht könnte man sagen, dass das Bezugsrecht Verluste an der Börse ausgleichen soll, es stellt praktisch eine Art Entschädigung für einen Kursverlust dar. Dieser Kursverlust wiederum wird von Fachleuten als Verwässerungseffekt bezeichnet. Der Grund: Die neu erworbenen Aktien, die zusätzlich zum alten Aktienstock eingekauft werden, verkleinern den bisherigen Besitzanteil.
Die Kapitalisierung des Marktes verteilt sich nun auf mehr Aktien als vorher, was natürlich Auswirkungen auf die Dividendenanteile und das Stimmrechtsverhältnis haben muss.

Dem Aktionär stellt sich die Frage, ob er sein Bezugsrecht geltend machen oder an den Börsen verkaufen soll. Er benötigt für eine Entscheidung alle wichtigen Grunddaten, diese können in die entsprechenden Formeln eingegeben werden und so lässt sich die Auswirkung einer Entscheidung in die eine oder in die andere Richtung abschätzen. Der Aktionär findet damit Antworten auf die Fragen, wie sich die Entscheidung auf die Dividenden auswirkt, wie hoch der Wertverlust sein wird und zu welchem Verhältnis alte und junge Aktienpapiere gehandelt werden können.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung und zum Vergleich: Eine AG setzt ihr Grundkapital von 70 auf 80 Millionen herauf. Außerdem werden zusätzlich zu den bisher ausgegebenen fünf Millionen Aktien noch einmal 700.000 Stück ausgegeben. Vorher wurden die Wertpapiere zu 40 Euro das Stück ausgegeben, jetzt sind es nur noch 25 Euro. Dieser niedrige Betrag soll als Kaufanreiz dienen. Mit diesen Werten werden wir später das Bezugsverhältnis berechnen.

Vereinfacht könnte man sagen, dass das Bezugsrecht Verluste an der Börse ausgleichen soll, es stellt praktisch eine Art Entschädigung für einen Kursverlust dar. (#01)

Vereinfacht könnte man sagen, dass das Bezugsrecht Verluste an der Börse ausgleichen soll, es stellt praktisch eine Art Entschädigung für einen Kursverlust dar. (#01)

Was ist das Bezugsverhältnis?

Bezugsverhältnisse geben das Verhältnis des alten Grundkapitals zum neuen Kapital aus der Erhöhung des Kapitalwerts wieder. Das bedeutet, dass ein Aktionär bei einem Verhältnis von 4:1 für vier Wertpapiere in seinem Besitz eine neue Aktie kaufen kann. Zugrunde liegen hier immer die Jungaktien, die nach der Kapitalerhöhung ausgegeben wurden. Ist das Bezugsverhältnis hoch, so wird ein niedriger Kapitalbedarf des ausgebenden Unternehmens vermutet. Ist das Bezugsverhältnis aber niedrig, so ist der Kapitalbedarf der Aktiengesellschaft hoch.

Dieser Bezug wird nicht nur beim Aktienhandel angegeben, sondern gilt auch bei Wandelschuldverschreibungen.
Das Bezugsverhältnis gibt bei Termingeschäften an, wie viele Einheiten eines Wertpapiers (des Basiswertes) ge- oder verkauft werden können. Des Weiteren sagt es etwas darüber aus, wie viele neue Wertpapiere für Altaktien gekauft werden können, was aber nur bei der Kapitalerhöhung zum Tragen kommt.

Außerdem werden mit den Bezugsverhältnissen die Basiswerte angegeben, die der Aktionär mit einem Optionsschein beziehen kann. Bei Optionsscheinen für Devisen ist mittlerweile ein Bezugswert von 1:100 als Standard anzusehen.

 

Bezugsverhältnisse geben das Verhältnis des alten Grundkapitals zum neuen Kapital aus der Erhöhung des Kapitalwerts wieder. (#02)

Bezugsverhältnisse geben das Verhältnis des alten Grundkapitals zum neuen Kapital aus der Erhöhung des Kapitalwerts wieder. (#02)

Was bedeutet Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen?

Wie bereits erwähnt wurde, spielen Bezugsverhältnisse für Optionsscheine eine Rolle. Hierbei wird die Anzahl der Scheine angegeben, die benötigt werden, damit der Aktionär eine Einheit des Basiswertes zum festgelegten Preis erwerben kann. Geht es um Optionsscheine, so ist die Ratio relevant, die wiederum die Bezugsverhältnisse des Optionsscheins zum Basiswert angibt. Für den Aktionär stellt sich dabei heraus, wie viele Basiswerte er für einen Optionsschein kaufen kann. Als Ratio wird der Kehrwert des Bezugsverhältnisses angesehen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Die Ratio für Optionsscheine liegt meist bei 100, was umgekehrt eine Konstellation von 100:1 bedeutet. Das heißt, dass mit einem solchen Schein 100 Basiswerte zu erwerben sind. 0,01 Optionsscheine werden für einen Basiswert benötigt. Nun lässt sich verständlicherweise nicht mit einem Bruchteil handeln, daher erfolgen Bewegungen immer mit dem 100-Fachen des Basiswertes.

Geht es um Aktienoptionsscheine und nicht um Devisenoptionsscheine, so kann die Ratio mit 0,2 angegeben werden, was einem Bezug von 1:5 entspricht. Damit bezieht sich ein Schein auf einen Anteil von 0,2 der Differenz eines Aktienkurses zum verbrieften Basiskurs. Das Bezugsverhältnis sagt, dass fünf Optionsscheine benötigt werden, wenn eine Jungaktie erworben werden soll.

Wie bereits erwähnt wurde, spielen Bezugsverhältnisse für Optionsscheine eine Rolle. Hierbei wird die Anzahl der Scheine angegeben, die benötigt werden, damit der Aktionär eine Einheit des Basiswertes zum festgelegten Preis erwerben kann. (#03)

Wie bereits erwähnt wurde, spielen Bezugsverhältnisse für Optionsscheine eine Rolle. Hierbei wird die Anzahl der Scheine angegeben, die benötigt werden, damit der Aktionär eine Einheit des Basiswertes zum festgelegten Preis erwerben kann. (#03)

Was bedeutet das Bezugsverhältnis bei Aktien?

Geht es um den Aktienhandel an Börsen, so ist die Definition des Bezugsverhältnisses keine andere als beim Handel mit Optionsscheinen oder Anleihen. Auch an dieser Stelle arbeiten wir mit einem Beispiel, damit das Thema leichter verständlich wird:

Der Aktienkurs beträgt vor der Erhöhung des Kapitals 100 Euro. Basis dafür ist ein Unternehmenswert von 10 Millionen Euro und eine Aktienanzahl von 100.000. Damit die Wertpapiere nun alle verkauft werden können, sollen sie verbilligt abgegeben werden – das Unternehmen möchte nur noch 80 Euro dafür haben. Die Aktiengesellschaft bekommt bei einem Verkauf also acht Millionen Euro.
Das Grundkapital des Unternehmens liegt bei 100.000 Euro. Das Kapital wird erhöht – aus dem genannten Wert werden 200.000 Euro. Somit ergibt sich ein Bezugsverhältnis von 1:1.

Nun lässt sich der Mischkurs errechnen, der in der Welt der Finanzen auch als Mittelkurs bezeichnet wird. Dafür werden die 100.000 Altaktien mal 100 Euro gerechnet, dazu addieren wir 100.000 Jungaktien mit einem Wert von 80 Euro. Das alles wird durch die Anzahl der Alt- und Jungaktien geteilt – 100.000 plus 100.000. Im Endeffekt ergibt sich damit ein Wert von 90 Euro.

Altaktionäre haben somit einen Verlust hinzunehmen, denn der Aktienwert ist von 100 auf 90 Euro gesunken. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf Depot, Zertifikate und Fonds. Doch eine solche Finanzierung wird wieder gerechtfertigt, wenn der Wert des Bezugsrechts hinzugenommen wird. Dieser errechnet sich aus den anfänglichen 100 Euro minus den 80 Euro für die Jungaktien geteilt durch das Verhältnis 1:1, welches zuvor mit 1 addiert wurde. Das macht 20 Euro, die wiederum durch 2 geteilt werden müssen. Somit werden die Altaktionäre mit 10 Euro entschädigt.

Ist nun die Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft abgeschlossen, so ergibt sich ein Aktienkurs von nur noch 90 Euro. Die Bezugsrechte können aber für 10 Euro verkauft werden – die Rechnung dieser Finanzierung ergibt somit den alten Wert von 100 Euro. Bei einem Vergleich zeigt sich, dass der Wertverlust nicht mehr gegeben ist. Zertifikate und Depot haben somit keinen Wertverlust erlitten, der Aktionär hat sein Vermögen behalten. Theoretisch könnten die Altaktionäre sogar dem Verwässerungseffekt entgehen, wenn sie allein zeichnen würden – dazu sind sie als alleinige Inhaber der Bezugsrechte in der Lage. Praktisch ist das in der Welt der Finanzen allerdings selten der Fall.

 

Eingangs haben wir ein Beispiel genannt, bei dem eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital von 70 auf 80 Millionen Euro heraufgesetzt hat. Anhand der Werte dieses Beispiels errechnen wir an dieser Stelle das Bezugsverhältnis. (#04)

Eingangs haben wir ein Beispiel genannt, bei dem eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital von 70 auf 80 Millionen Euro heraufgesetzt hat. Anhand der Werte dieses Beispiels errechnen wir an dieser Stelle das Bezugsverhältnis. (#04)

Einfache Formel: Wie berechnet man das Bezugsverhältnis?

Eingangs haben wir ein Beispiel genannt, bei dem eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital von 70 auf 80 Millionen Euro heraufgesetzt hat. Anhand der Werte dieses Beispiels errechnen wir an dieser Stelle das Bezugsverhältnis. Dabei gehen wir wie folgt vor:

  1. Kapitalerhöhung ausrechnen
    80 Mio. – 70 Mio. = 10 Mio.
    Die Kapitalerhöhung beträgt demnach 10 Mio.
  2. Weitergerechnet wird mit dem alten Bezugswert (70 Mio.) und der Kapitalerhöhung (10 Mio.)
    70 Mio. : 10 Mio. = 7
    Das Bezugsverhältnis ergibt damit 7:1

Diese Variante, die Bezugsverhältnisse mit dieser Formel zu berechnen, ist recht einfach. Allerdings gibt es auch noch eine zweite Möglichkeit, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten wollen.

  1. Altaktien gegen Jungaktien ins Verhältnis setzen
    5.000.000 Altaktien : 700.000 Jungaktien = 7,14
    Auch hierbei ergibt sich das in der anderen Formel ebenfalls errechnete Bezugsverhältnis von 7:1 (abgerundet).

Der Altaktionär kann also für sieben alte Aktienpapiere eine junge Aktie kaufen.


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