Kapitallebensversicherung Steuer: Das müssen Sie in der Steuererklärung beachten

0

Die Kapitallebensversicherung gehört bei uns zu den häufigsten Formen der privaten Altersvorsorge. In der Frage der Besteuerung, muss dabei einiges beachtet werden.

Kapitallebensversicherung Steuer: Die Versicherung heute

Die Kapitallebensversicherung gehört – trotz Wegfall der Steuer-Vorteile und dauerhaft niedriger Zinsen – noch immer zu den beliebtesten Arten, wie man in Deutschland privat fürs Alter vorsorgen kann. Im Umlauf sind aktuell noch so viele Kapitallebensversicherungen, dass statistisch gesehen auf jeden Bundesbürger eine Police entfällt. Und das, obwohl mehr und mehr Versicherte aufgrund der erwähnten Gründe versuchen, ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder zu beleihen.

Die Versicherung, die üblicherweise in Form einer gemischten Police angeboten wird, ist für zwei „Finanzierungszwecke“ geeignet: Zu einem kann sie dazu dienen, im Todesfall die Hinterbliebenen abzusichern. Andererseits eignet sie sich dazu, Kapital für die Zeit nach dem Ende des Berufslebens, anzusparen. Vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer erlebt das Vertragsende.

Video: Kapitallebensversicherung einfach erklärt

Die Ablaufleistung der Lebensversicherung

Wer bis zum Ende des Vertrags eingezahlt hat, kann sich später auf zwei Arten die Erträge auszahlen lassen (bei Kapitalwahlrecht): Komplett als Einmalzahlung oder als monatliche Auszahlung bzw. Rente (Leibrente). In der Frage der Steuer ist vor allem ein Punkt entscheidend: Wann der Vertrag für die Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung entscheidet nämlich maßgeblich über die Besteuerung des ausgezahlten Kapitals. Die Summe aus dem angesparten Versicherungskapital, den Überschussanteilen sowie möglicherweise einem Schlussbonus, wird als sog. „Ablaufleistung“ bezeichnet.

Bei dieser unterscheidet man noch zwischen garantierter und nicht garantierter Ablaufleistung. Die Versicherungssumme, die im Vertrag geregelt wurde, ist garantiert. Berechnet wird diese Summe auf Grundlage der eingezahlten Beiträge und der Mindestverzinsung. Nicht garantiert sind hingegen die Gewinne bzw. Gewinnanteile. Sie setzen sich zusammen aus der Überschussbeteiligung und den Anteilen am Schlussgewinn.

Kapitallebensversicherung: Die Vorteile der Einmalzahlung

Die Frage, wie viel Steuern für die Lebensversicherung gezahlt werden müssen, ist für beide Formen der Kapitalgewährung wichtig: Wenn die Erträge im Erlebensfall auf einen Schlag ausbezahlt werden. Aber auch falls sich der Versicherte für einen monatlichen Zuschuss zur Alters-Rente entscheidet. Die Tatsache, dass bei der Einmalzahlung umgehend eine große Summe an Geld zur Verfügung steht, ist natürlich sehr reizvoll und klingt verlockend. Damit ließe sich z.B. ganz wunderbar eine Immobilie finanzieren, falls nötig das Haus barrierefrei ausbauen oder die schon das ganze Leben geplante Weltreise in die Tat umsetzen.

Die Auszahlung sorgt dafür, dass der Ruhestand entspannt beginnt und mit dem guten, sicheren Gefühl einhergeht, finanziell für eine gewisse Zeit etwas weniger Sorgen zu haben. Andererseits aber haben auch die monatlichen Zahlungen aus der Lebensversicherung ihre Vorteile. Jeden Monat wird die Rente quasi aufgestockt, wie eine Art Gehalt. Aber Achtung: Wer unüberlegt zur Leibrente tendiert kann dafür sorgen, dass das Finanzamt durch die Steuer auf den Ertragsteil mehr als ordentlich zulangt. Abhängig davon, wann der Vertrag mit der Versicherung geschlossen wurde.

Keine Steuer auf die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung fällt unter folgenden Voraussetzungen an (#01)

Keine Steuer auf die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung fällt unter folgenden Voraussetzungen an (#01)

Kapitallebensversicherung Steuer: Abschluss bis 2005

Keine Steuer auf die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung fällt unter folgenden Voraussetzungen an:

  • Die Lebensversicherung wurde vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen
  • die Police muss also bis zum 31.12.2004 von der Versicherung ausgestellt worden sein
  • der Versicherte muss spätestens bis zum 31.03.2005 seinen ersten Beitrag eingezahlt haben
  • die Ablaufleistung wird vollständig als Einmalzahlung gewährt
  • die Versicherung muss mindestens eine zwölfjährige Laufzeit haben
  • der Versicherte muss mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben

Wer sich für die monatliche Auszahlung als Leibrente entscheidet, für den fällt Steuer an. Der Steuersatz hängt davon ab wie alt der Versicherte ist, wenn er in den Ruhestand geht. Je früher er in Rente geht, desto höher die Steuer. Bei einem 65-jährigen beträgt er z.B. 18 Prozent. Wer zehn Jahre früher in den Ruhestand geht, zahlt 26 Prozent Steuer.

Lebensversicherung Steuer: Abschluss ab 2005

Wer seine Kapitallebensversicherung nach dem 31.12.2004 abgeschlossen hat, für den gilt bzgl. der Besteuerung das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Das AltEinkG regelt u.a. die Besteuerung von Renten sowie die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen. Heißt übersetzt: Wie viel Steuer auf die Erträge aus der Altersvorsorge anfällt. Für den Staat gehört die Kapitallebensversicherung weder zur Basis- noch zur Zusatzversorgung.

Sie stellt laut Gesetz ein Kapitalanlageprodukt dar. Und der Gesetzgeber sagt, dass Kapitalanlageprodukte, wie z.B. Lebensversicherungen die nach 2004 abgeschlossen wurden, voll zu besteuern sind. Unabhängig von der Art der Auszahlung der Ertragsanteile – ob als Einmalzahlung oder in Form der Leibrente.

Jedoch gibt es Ausnahmen die dafür sorgen, dass nur 50 Prozent der Summe aus der Kapitallebensversicherung zu versteuern ist.

Experten raten in den meisten Fällen dazu, die Police weiterzuverkaufen, anstatt sie zu kündigen. Dies liegt in den finanziellen Vorteilen begründet, die sich der Verkäufer durch die Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer, sichert. (#02)

Experten raten in den meisten Fällen dazu, die Police weiterzuverkaufen, anstatt sie zu kündigen. Dies liegt in den finanziellen Vorteilen begründet, die sich der Verkäufer durch die Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer, sichert. (#02)

Steuer: Wann nur 50 Prozent besteuert werden müssen

Nur die Hälfte der Erträge aus der Kapitallebensversicherung müssen versteuert werden, wenn

  • Der Versicherte die Summe komplett als Einmalzahlung erhält
  • die Police mindestens zwölf Jahre läuft
  • die Erträge nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt werden (für Neuverträge seit 2012 wenn das 62. Lebensjahr vollendet wurde)
  • der Todesfallschutz mindestens die Hälfte der Summe an insgesamt geleisteten Beiträgen umfasst (gilt nur für Policen, die vor dem 01. April 2009 abgeschlossen wurden)

Wer seinen Vertrag ab dem 01. April 2009 abgeschlossen hat, für den ist § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 6 EStG bindend. Darin ist die sog. 50-Prozent-Regel gesetzlich verankert. Inhaltlich geht es dabei um die Voraussetzungen für eine Risikoleistung aus einer Kapitallebensversicherung. Gemeint ist, dass sich die Risikoleistung – mindestens – auf 50 Prozent jener Beiträge addieren muss, die während der gesamten Laufzeit der Police eingezahlt wurden.

Kapitallebensversicherung kündigen oder verkaufen

Unabhängig vom Thema „Steuer“ und wann ein Policenvertrag unterzeichnet wurde, spielen heutzutage viele Menschen mit dem Gedanken, ihre Versicherung zu kündigen oder zu verkaufen. Gerade bei einem immer weiter sinkenden Garantiezins. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Als Ausweg aus einer Privatinsolvenz, weil man sich die Beiträge – z.B. aufgrund von Jobverlust – nicht mehr leisten kann oder das Geld aus der Versicherung sofort benötigt.

Die Frage der anfallenden Steuer bei Kündigung oder Verkauf der Police, ist steuerrechtlich extrem komplex. Wer sich jedoch dazu entschließt, seine Kapitallebensversicherung abzustoßen, muss sich zwangsläufig mit diesem Thema befassen. Bei einer geplanten Kündigung der Versicherung ist Vorsicht geboten. Denn dies geht meist mit finanziellen Verlusten beim Versicherten einher. Statt zu kündigen sollte stattdessen überlegt werden, die Police über einen Zweitmarkt zu verkaufen.

Dabei gehen alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer auf den neuen Versicherungsnehmer, den Policenankäufer, über. Der Verkäufer erklärt sich bereit, auf alle im Vertrag vereinbarten Zahlungen zu verzichten, erhält dafür aber eine mit dem neuen Versicherungsnehmer abgestimmte Summe. Anschließend erfolgt ein Weiterverkauf der Policen an verschiedene Anleger. Sie führen die Laufzeit fort und streichen schließlich die Gewinne ein.

Video: Versicherungen steuerlich ABSETZEN | Das SOLLEST du wissen!

Vorteile eines Verkaufs der Police

Experten raten in den meisten Fällen dazu, die Police weiterzuverkaufen, anstatt sie zu kündigen. Dies liegt in den finanziellen Vorteilen begründet, die sich der Verkäufer durch die Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer, sichert. Die Differenz zwischen dem Wert des Rückkaufs durch den Versicherer und dem Preis am Zweitmarkt, liegen in aller Regel zwischen ein paar Prozentpunkten und in Einzelfällen bei bis zu 15 Prozent.

Ein weiterer Vorteil: Auch wenn die Police verkauft wird, kann der Todesfallschutz erhalten bleiben. Bei Kapitallebensversicherungen ist dies oft der Fall. Wenn der neue Versicherungsnehmer die Police aber kündigen sollte, was er jederzeit tun kann, erlischt der Todesfallschutz.

Kommt all dies für den Versicherten nicht in Frage, besteht noch die Möglichkeit einer Beleihung (Policendarlehen) Die Vorteile hier können sein: Attraktive Konditionen sowie freie Tilgungsmöglichkeiten.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _  REDPIXEL.PL  -01: adriaticfoto -#02: Seasontime

Lassen Sie eine Antwort hier